Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder in den eigenen Geschäftsbereichen entgegen zu nehmen.
Hugendubel unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher für Personen innerhalb und außerhalb des Hugendubel Konzerns die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG melden möchten, bitten wir Sie, eine E-Mail an beschwerde-lieferkette@hugendubel.de
oder per Post an
Um Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir bitte folgende Informationen zu folgenden Fragen:
Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung: