MELDESTELLE


Die Meldestelle gemäß HinSchG ist Teil der Compliance-Kultur von Hugendubel. Compliance im Allgemeinen bedeutet für das Unternehmen mehr, als nur im Einklang mit Recht und Gesetz zu handeln. Compliance bedeutet für Hugendubel, das Richtige zu tun.

Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellen Missständen frühzeitig zu erfahren. Vor diesem Hintergrund haben wir unser Meldesystem eingerichtet, das der Aufdeckung und Aufklärung von betrieblichen Missständen, Wirtschaftskriminalität sowie dem Schutz unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen und unseren Kunden*innen dient. Dies können z.B. strafbare Handlungen wie Diebstahl, Unterschlagung, Korruption oder Nötigung sein.

Wir nehmen jede Ihrer Meldungen ernst und gehen ihnen konsequent nach. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Meldesystems bei Hugendubel ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. Wir garantieren den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeitenden. Druck auf Hinweisgebende und alle Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei Hugendubel zu fördern, wird nicht toleriert. Für Betroffene gilt die „Unschuldsvermutung“, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Die Aufklärung des Sachverhaltes erfolgt unvoreingenommen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und geschützten Prozesses bearbeitet.

SO MELDEN SIE EINEN HINWEIS:


Damit Ihre Nachricht von der Meldestelle angemessen bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass sie so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie dabei die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Alle Hinweisgeber*innen werden ermutigt, ihnen bekannte Missstände, Rechtsverstöße, Gefährdungen etc. offen zu melden. Um Rückfragen zu den Meldungen zu ermöglichen, sind Hinweisgeber*innen aufgefordert, ihre Kontaktdaten mit anzugeben. Jeder Hinweis sollte so konkret wie möglich erfolgen. Die Hinweisgeber*innen sollten möglichst detaillierte Informationen über den zu meldenden Sachverhalt vorlegen, sodass der Hinweis richtig eingeschätzt werden kann. In diesem Zusammenhang sollten die Hintergründe, der Tathergang und der Grund der Meldung sowie Namen, Daten, Orte und sonstige Informationen benannt werden. Sofern vorhanden, sollten Dokumente vorgelegt werden. Persönliche Erfahrungen, mögliche Vorurteile oder subjektive Auffassungen sollten als solche kenntlich gemacht werden.

Jede Meldung wird vertraulich und unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze behandelt. Nach dem Eingang einer Meldung erfolgt eine erste Überprüfung der Hinweise durch die Meldestelle. Insbesondere wird dabei überprüft, ob Beweise vorliegen, die die übermittelten Informationen bekräftigen oder widerlegen.


Zentrale Meldestelle


Die Meldestelle nimmt insbesondere Hinweise zu folgenden Gesellschaften entgegen:

  • H. Hugendubel GmbH & Co. KG
  • Hugendubel Buchvertrieb GmbH
  • Paragon Data GmbH
  • Hugendubel Digital GmbH & Co. KG

E-Mail:


Telefon:
089 - 55233 770

schriftlich:
H. Hugendubel GmbH & Co.KG
Meldestelle
Maria-Luiko-Str. 54
80636 München


Sie haben darüber hinaus das Recht, sich mit Ihrem Hinweis an eine externe behördliche Meldestelle zu wenden. Dies können z.B. sein:

  • externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
  • externe Meldestelle des jeweiligen Bundeslandes
  • oder externe speziell zuständige Meldestellen: z.B. beim Bundeskartellamt

VERANTWORTUNG


Für die Inhalte dieser Seite ist die Hugendubel-Meldestelle verantwortlich. Dieses erreichen Sie ebenfalls unter


SIE MÖCHTEN EINEN VERSTOSS IM ZUSAMMENHANG MIT REGELUNGEN DES DATENSCHUTZES MELDEN?


Bei Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes bitten wir Sie, sich per E-Mail an
zu wenden.


SIE HABEN EIN ANLIEGEN ODER FEEDBACK, DAS EINE VON HUGENDUBEL ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNG BETRIFFT?


Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen von Hugendubel an die hierfür vorgesehene Kundenbetreuung unter


Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Meldestelle keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und nicht weiterleiten kann. Die Kundenbetreuung prüft Ihr Anliegen gerne und trifft alle erforderlichen Maßnahmen für Ihre bestmögliche Zufriedenheit.